Das Grundbuch in Neuss und NRW

Das Grundbuch in Neuss und NRW

Das Grundbuch ist für Grundstückseigentümer in Neuss und Nordrhein-Westfalen von unschätzbarem Wert. Es könnte als eine Art “Heilige Schrift” für sie betrachtet werden, denn was im Grundbuch verzeichnet ist, genießt höchstes Vertrauen und ist jenseits jeglichen Zweifels erhaben. Anders ausgedrückt: Selbst wenn Sie den Kaufvertrag für eine Immobilie abgeschlossen und die Finanzierung geregelt haben, bedeutet dies noch lange nicht, dass Sie auch der rechtmäßige Eigentümer sind. Diesen Status erhält man ausschließlich durch den Eintrag im Grundbuch – und dieser Schritt erfolgt folgendermaßen…

Grundlegendes

Das Grundbuch fungiert als ein öffentliches Register, in dem bundesweit sämtliche Informationen zu Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erfasst sind. Dennoch ist der Zugang dazu nur bestimmten Institutionen gestattet, darunter Notare, Gerichte und potenzielle Käufer, sofern sie eine entsprechende Genehmigung vom derzeitigen Immobilieneigentümer vorlegen können. Es besteht aus individuellen Grundbuchblättern, die jeweils in drei “Abteilungen” unterteilt sind, und liefert rechtlich bindende Informationen über vergangene und aktuelle Eigentumsverhältnisse, Servitutsrechte, Wohnrechte, Vorkaufsrechte, Hypotheken und Grundpfandrechte. Das Grundbuchamt, als Teil des Amtsgerichts, verwaltet die Dokumente aller Grundstücke im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk und ist die Anlaufstelle zur Einsichtnahme.

Notarielles

Ein gültiger Immobilienkaufvertrag kann nur in Anwesenheit eines Notars abgeschlossen werden, genauso wie der Eintrag im Grundbuch. Personen, die einen notariellen Kaufvertrag abschließen möchten, müssen entweder eine Finanzierungsbestätigung oder, falls ausreichend Eigenkapital für einen Direktkauf vorhanden ist, einen entsprechenden Nachweis von ihrer Bank vorlegen. Beachten Sie: Nach Abschluss des Kaufvertrags kann es jedoch noch einige Wochen dauern, bis der Notar die erforderlichen Änderungen im Grundbuch beim zuständigen Amt veranlasst hat.

Langwieriges

Warum dauert dieser Prozess so lange? – Das liegt daran, dass er mehrere Schritte umfasst. Zunächst einmal muss der Notar eine “Auflassungsvormerkung” im Grundbuch eintragen lassen. Dies ist eine Art Reservierung, die sicherstellt, dass die Immobilie während des Transaktionsprozesses nicht noch einmal verkauft wird. Darüber hinaus ist der Notar verantwortlich für die Löschung der Grundschulden des Vorbesitzers und die Eintragung derjenigen des Käufers. Zudem informiert der Notar das Finanzamt über den Verkauf der Immobilie, was zur Folge hat, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer vom Käufer einfordert. Erst wenn diese Steuer beglichen ist, erhält der Notar die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Erst dann kann der Notar seinem Mandanten die Freigabe zur Zahlung des Kaufpreises erteilen. Sobald der Verkäufer den Eingang der Zahlung beim Notar bestätigt hat, kann der Notar den neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen.

Finanzielles

Die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt und hängen von der Höhe des Kaufpreises ab. Hierbei unterscheidet man zwischen den Grundbuchkosten, die Aufwendungen wie die Auflassungsvormerkung und die Eintragung des Eigentümers sowie der Grundschuld beinhalten, und den Notarkosten, die die Beurkundung des Kaufvertrags, die rechtliche Betreuung, die Beglaubigung der Unterschriften und die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben abdecken. Insgesamt belaufen sich die Kosten für einen Grundbucheintrag auf bis zu eineinhalb Prozent des Kaufpreises. Wenn die Immobilie später abbezahlt ist und die Grundschuld gelöscht werden soll, fallen erneute Gebühren für die Aktualisierung des Grundbuchs und die notarielle Beglaubigung an, die etwa 0,3 Prozent der gelöschten Grundschuld ausmachen können.

Fazit – Das Grundbuch in Neuss und NRW

Ein bisschen Bürokratie schadet nie? Zumindest sorgt sie hierzulande für klare Eigentumsverhältnisse – und das anstrengende Kapitel des Grundbucheintrags übernimmt ohnehin der Notar…

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Dragan Savic


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