Immobiliensteuern

Immobiliensteuern

Geld kann flüchtig sein. Dies gilt nicht nur im Portemonnaie, sondern auch, wenn es um Immobiliensteuern geht. Die Anschaffung von “unbeweglichem Vermögen” wie Grundstücken, Häusern oder Wohnungen bringt bestimmte steuerliche Verpflichtungen mit sich. Welche genau? Hier eine kurze Übersicht über die Immobiliensteuern…

Immobiliensteuern – Das ist einmalig

Wenn es um Immobilienkäufer geht, mag vielleicht eine gewisse Erleichterung in Bezug auf Immobiliensteuern vorhanden sein, insbesondere bei der Grunderwerbsteuer. Immerhin wird sie nur einmalig erhoben. Diese Steuer, eine Form der Mehrwertsteuer, richtet sich nach dem Kaufpreis und dient als sogenannte Bemessungsgrundlage. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland in Deutschland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der investierten Summe. Der Immobilienbesitzer ist verpflichtet, diese Steuer spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids zu begleichen. In äußerst seltenen Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage lediglich bis zu 2.500 Euro beträgt, entfällt die Grunderwerbsteuer. Es können jedoch Ausnahmen gelten, insbesondere im Fall von Schenkungen.

Immobiliensteuern – Das kommt öfter vor

Die Grundsteuer, im Gegensatz zur Grunderwerbsteuer, betrifft den Besitz und die Bebauung von Grundstücken und wird daher regelmäßig erhoben, oft vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres. Obwohl sie von den Gemeinden eingezogen wird, unterliegt sie den bundesweiten Regelungen in Bezug auf ihre Berechnung. Die Grundsteuerberechnung ist recht komplex, da sie verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören der Standort in den alten oder neuen Bundesländern, das zuständige Finanzamt und der von der jeweiligen Gemeinde festgelegte Steuerhebesatz.

Für Experten sei angemerkt: Die Grundlage für die Besteuerung ist der festgestellte Einheitswert des Grundstücks, auf dem der Grundsteuermessbetrag basiert. Dieser wird errechnet, indem der Einheitswert mit einem Steuermesszahlmultipliziert wird. Die Steuermesszahl hängt davon ab, wie das Grundstück genutzt wird, beispielsweise als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder für gewerbliche Zwecke. Erst dann kommt die Gemeinde ins Spiel, die die Höhe der Grundsteuer festlegt, indem sie ihren Hebesatz auf den Grundsteuermessbetrag anwendet. Als Faustregel kann man sagen: Einheitswert mal Steuermesszahl mal Hebesatz ergibt die jährliche Grundsteuer.

Das kann sein

Möchte der Immobilieneigentümer seine Immobilie innerhalb von weniger als zehn Jahren verkaufen, so muss er diesen Verkauf in seiner Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft deklarieren. In diesem Fall wird zwar keine Abgeltungssteuer erhoben, stattdessen wird der individuelle Einkommensteuersatz auf den Gewinn angewendet – und dieser liegt oft deutlich höher als die Abgeltungssteuer. Erst nach Ablauf von zehn Jahren dürfen Eigentümer die Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie in vollem Umfang für sich behalten.

Fazit

Mitunter sind Immobiliensteuern teuer! Wer eine Immobilie erwirbt, sollte außer dem Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten im Blick haben.

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Dragan Savic


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